Rechtsantragstelle / Beratungshilfe / weitere Termine
Rechtsantragsstelle
Die Klage- oder Antragserhebung erfolgt immer schriftlich. Dies kann auch zur Niederschrift in der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts erfolgen. Eine Rechtsberatung erhalten Sie dort nicht, denn dies ist die Aufgabe der Rechtsanwaltschaft.
Sprechzeiten: Montags bis Freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Beratungshilfe
Auf der Seite Service Justiz wird Beratungshilfe einfach erklärt mit Vorab-Check für Berechtigung.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der schriftlichen Antragstellung und der nachträglichen Beantragung durch Ihren Rechtsanwalt/Ihre Rechtsanwältin.
Für die mündliche Antragstellung werden Montag bis Donnerstag für die Zeit von 09.00 Uhr bis 12:00 Uhr vor Ort Termine vergeben. Bitte planen Sie ggf. Wartezeit ein.
Ist die Anzahl der zu vergebenen Termine an dem Tag ausgeschöpft, haben Sie die Möglichkeit einen schriftlichen Antrag mit dem folgenden Formular zu stellen.
Antragsformular JV200 - hier -
Bei Antragstellung sind grundsätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:
- Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, Aufenthaltstitel etc.)
- Kontoauszüge der letzten 4 - 6 Wochen
- aktuelle Einkommensnachweise (z. B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Bescheid des
JobCenters etc.)
- Mietausgaben, Darlehen und andere monatliche Belastungen sind durch geeignete Belege
nachzuweisen
- den Antrag begründende weitere Unterlagen (z. B. Bescheid gegen den sich ein Widerspruch richten
soll, fristlose Kündigung, fehlerhafte Rechnung etc.)
Nachlass- und weitere Termine
Termine müssen vorher telefonisch unter 05032/9690 vereinbart werden.
An öffentlichen Sitzungen können Sie ohne vorherige Terminvergabe teilnehmen.