Studentenpraktikum
Beim Amtsgericht Neustadt a. Rbge. können Jurastudentinnen und Jurastudenten gemäß § 4 Abs. 1 Ziff. 2 NJAG in der Fassung vom 15.01.2004 (Nds. GVBl. S. 7 ff zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. 08. 2009 (Nds. GVBl. S. 348), i. V. m. §§ 14,15 NJAVO vom 2.11.93 (Nds. GVBl. S. 561), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. 09. 2009 (Nds. GVBL S. 354). ausgebildet werden.
Das Praktikum wird jeweils in den Semesterferien in Form einer Einzelausbildung durchgeführt.
Für das Wintersemester 2024/2025 sind bereits alle Plätze vergeben.
Bewerbungen für das Sommersemester 2025 werden ab 01.04.2025 entgegengenommen.
Ihr Bewerbungsschreiben für einen Praktikumsplatz richten Sie bitte unter der Angabe des Zeitraums und Beifügung eines kurzen Lebenslaufes und einer Immatrikulationsbescheinigung an folgende Anschrift:
Amtsgericht Neustadt a. Rbge.
-Verwaltungsabteilung-
Ludwig-Enneccerus-Platz 2
31535 Neustadt.