Allgemeines
Informationen zum Nachlassgericht
Falls Sie persönlich beim Nachlassgericht des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge Anträge stellen, Ihr Testament in die amtliche Verwahrung geben, es aus der amtlichen Verwahrung nehmen oder Beurkundungen vornehmen lassen möchten, so ist dies nur nach Terminvergabe möglich.
Die Übermittlung von Nachrichten per E-Mail an das allgemeine Postfach des Amtsgericht Neustadt am Rübenberge ist kein zulässiges Kommunikationsmittel in Rechtssachen. Rechtssichere Anträge oder rechtliche Erklärungen oder sonstige rechtliche Mitteilungen können auf diesem Wege nicht entgegengenommen werden.
Bitte nutzen Sie für die Kommunikation mit dem Nachlassgericht ausschließlich den Postweg, den elektronischen Rechtsverkehr oder wenden Sie sich telefonisch an uns.
Beantragung eines Erbscheins
Sie möchten einen Erbschein beim Amtsgericht Neustadt am Rübenberge beantragen? Bitte füllen Sie in diesem Fall das nachfolgende Datenblatt aus und reichen dieses ausgedruckt mit den Urkunden bei uns ein. Wir werden Ihre Unterlagen prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Datenblatt zur Vorbereitung des Erbscheinsantrags - Download
- Welche Urkunden sind mitzubringen - Download
Erreichbarkeit des Nachlassgerichts
Zur Terminsvereinbarung melden Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch bei uns. Die telefonische Erreichbarkeit des Nachlassgerichts können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen.

