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Straßenverkehrsgefährdung mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen und fahrlässige Körperverletzung

Am 22.5, 10.6. und 17 6.2025 findet vor dem Amtsgericht Neustadt a. Rbge. ein Prozess gegen einen 40 jährigen Mann aus Garbsen wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen und fahrlässiger Körperverletzung statt.

Dem Beschuldigten wird mit Strafbefehl vom 27.12.2024 vorgeworfen, am 16.4.2024 in Garbsen mit seinem Pkw Lamborghini unter Einfluss von Alkohol und Cannabis mit einer Geschwindigkeit von bis zu ca. 140 km/h u.a. die Burgstraße in Richtung Schloss Ricklingen gefahren zu sein, wobei seine beiden Kinder auf der Rückbank saßen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit an dieser Stelle beträgt 70 km/h. Er soll dann die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und gegen einen Baum gefahren sein, wobei seine Kinder lebensbedrohliche Verletzungen erlitten haben sollen. Der Sachschaden an den Straßenbäumen soll ca. 12.000,00 EUR betragen haben.

Gegen den Strafbefehl, der eine Geldstrafe und den Entzug der Fahrerlaubnis vorsieht, wurde Einspruch eingelegt, über den jetzt als Jugendschutzsache zu verhandeln ist.


Artikel-Informationen

erstellt am:
03.04.2025

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