Niedersachsen klar Logo

Informationen zum Schiedsamt

In kleineren Rechtsstreitigkeiten oder sog. Bagatellfällen werden die Gerichte häufig zu rasch in Anspruch genommen. Dabei ist dies nicht immer erforderlich.

Eine oft kostengünstigere und für den Laien auch einfachere Möglichkeit der Streitschlichtung bieten die Schiedsämter. Diese haben ihre Tätigkeit auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten (z. B. Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit einem Handwerker o.ä.) ausgerichtet. Führt die Schiedsverhandlung zu einer Schlichtung der Streitigkeit, kann aus dem Protokoll, das von der Schiedsperson aufgenommen wird, erforderlichenfalls die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Bei kleineren Straftaten (z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung oder Sachbeschädigung) besteht sogar die Pflicht, zur Schlichtung der Streitigkeit zunächst das Schiedsamt anzurufen. Erst wenn dieser Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht erhoben werden. Da Schlichtungsverhandlungen in der Regel sehr kurzfristig anberaumt werden können und der Folge eine Anrufung des Gerichts nicht mehr nötig ist, ist das Schiedsamt eine bürgernahe Möglichkeit, Streitigkeiten aus der Welt zu schaffen und zu "seinem Recht zu kommen".

Sie sehen also: "Schlichten ist besser als richten!"

Bild zum Thema externe Schlichtungsangebote Bildrechte: grafolux & eye-server
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln