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Studentenpraktikum

Beim Amtsgericht Neustadt a. Rbge. können Jurastudentinnen und Jurastudenten gemäß § 4 Abs. 1 Ziff. 2 NJAG in der Fassung vom 15.01.2004 (Nds. GVBl. S. 7 ff zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. 08. 2009 (Nds. GVBl. S. 348), i. V. m. §§ 14,15 NJAVO vom 2.11.93 (Nds. GVBl. S. 561), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. 09. 2009 (Nds. GVBL S. 354). ausgebildet werden.

Das Praktikum wird jeweils in den Semesterferien in Form einer Einzelausbildung durchgeführt.

Für die Zeiträume vom 31.07. bis 25.08.2023 und vom 28.08. bis 22.09.2023 sind bereits

alle Plätze belegt.

Die Bekanntgabe der Praktikumszeit für das Wintersemester 2023/2024 wird im Oktober 2023 hier veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt werden dann auch die Bewerbungen entgegengenommen.

Zusagen erfolgen allerdings nur unter dem Vorbehalt, dass ausreichend Ausbilder vorhanden sind und eine Ausbildung am Arbeitsplatz zu den angegebenen Zeiten trotz etwaiger Corona bedingter Einschränkungen möglich ist.


Ihr Bewerbungsschreiben für einen Praktikumsplatz richten Sie bitte unter der Angabe des Zeitraums und Beifügung eines kurzen Lebenslaufes und einer Immatrikulationsbescheinigung an folgende Anschrift:

Amtsgericht Neustadt a. Rbge.
-Verwaltungsabteilung-
Ludwig-Enneccerus-Platz 2
31535 Neustadt.




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