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Studentenpraktikum

Beim Amtsgericht Neustadt a. Rbge. können Jurastudentinnen und Jurastudenten gemäß § 4 Abs. 1 Ziff. 2 NJAG in der Fassung vom 15.01.2004 (Nds. GVBl. S. 7 ff zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. 08. 2009 (Nds. GVBl. S. 348), i. V. m. §§ 14,15 NJAVO vom 2.11.93 (Nds. GVBl. S. 561), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. 09. 2009 (Nds. GVBL S. 354). ausgebildet werden.

Das Praktikum wird jeweils in den Semesterferien in Form einer Einzelausbildung durchgeführt.

Für den Zeitraum vom 05.08. bis 30.08.2024 stehen noch Praktikumsplätze zur Verfügung. Der Zeitraum vom 02.09.2024 bis 27.09.2024 ist bereits belegt.

Zusagen erfolgen allerdings nur unter dem Vorbehalt, dass ausreichend Ausbilder vorhanden sind.

Bewerbungen für das Praktikum im Sommersemester werden ab 10.04.2024 entgegengenommen.

Ihr Bewerbungsschreiben für einen Praktikumsplatz richten Sie bitte unter der Angabe des Zeitraums und Beifügung eines kurzen Lebenslaufes und einer Immatrikulationsbescheinigung an folgende Anschrift:

Amtsgericht Neustadt a. Rbge.
-Verwaltungsabteilung-
Ludwig-Enneccerus-Platz 2
31535 Neustadt.




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