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Grundbuchabrufverfahren

Informationen zum automatisierten Abrufverfahren für elektronisch geführte Grundbücher in Niedersachen.

Das Land Niedersachsen hat seit dem 02.12.2002 das automatisierte Abrufverfahren für elektronisch geführte Grundbücher eingeführt.

Im Rahmen des Abrufverfahrens können die Notarinnen und Notare, Versicherungen, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Banken und Sparkasse auch über die Öffnungszeiten der Grundbuchämter hinaus die Grundbücher sämtlicher umgestellter Amtsgerichte Niedersachsens vom Schreibtisch aus am eigenen PC einsehen. Der Gang zum Amtsgericht gehört dann der Vergangenheit an. Voraussetzung hierfür ist die Zulassung zum automatisierten Abrufverahren nach §§ 133 Grundbuchordnung (GBO), 80 ff. Grundbuchverfügung (GBV).

Ein Grundbuchauszug kann nur beim Amtsgericht Neustadt a. Rbge. (Grundbuchamt) angefordert werden ! (für die Gerichtsbezirke Garbsen, Neustadt + Wunstorf)

Internet - Angebote sind unseriös !!!

Hinweis zur Anforderung von Grundbuchausdrucken durch Internetdienstleister

Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte „Online-Grundbuchauszüge“ an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig überhöhte oder zusätzliche Gebühren.

In mehreren Fällen ist trotz Zahlung der Kosten kein Grundbuchausdruck übersandt worden. Oftmals sind die Anträge der Dienstleister unvollständig und werden durch das Grundbuchamt zurückgewiesen.

Ausführliche Informationen zum automatisierten Abrufverfahren erhalten sie hier...

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